Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Mitgliedschaftsverträge zwischen der EMOVIA UG (haftungsbeschränkt), Lorbeerweg 2, 63741 Aschaffenburg (nachfolgend „EMOVIA“), und ihren Mitgliedern.
- EMOVIA betreibt Fitnessstudios unter der Marke „EL GYM“. Der Name „EL GYM“ bezeichnet die jeweilige Studio-Marke, nicht jedoch eine eigenständige juristische Person.
- Unabhängig von der Verwendung der Marke „EL GYM“ kommt der Mitgliedschaftsvertrag ausschließlich mit der EMOVIA UG (haftungsbeschränkt) zustande. EMOVIA ist alleiniger Vertragspartner des Mitglieds.
- Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines gültigen Mitgliedsvertrages zur Nutzung eines unter der Marke „EL GYM“ betriebenen Studios berechtigt sind.
2. Vertragsschluss
- Bei Online-Vertragsschlüssen über die Website von EL GYM stellt das Absenden des ausgefüllten Anmeldeformulars ein verbindliches Angebot des Interessenten auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages mit EMOVIA dar.
- Der Vertrag kommt durch Annahmeerklärung von EMOVIA per E-Mail zustande.
- EMOVIA speichert den Vertragstext und stellt dem Mitglied die Vertragsdokumente in elektronischer Form zur Verfügung.
- Für Minderjährige gelten die Sonderbestimmungen unter Ziffer 9.
3. Leistungsumfang
- Die Mitgliedschaft berechtigt das Mitglied, das jeweilige EL GYM Studio während der geltenden Öffnungszeiten zu betreten und die Trainingsflächen einschließlich Umkleideräume, Spinde sowie – soweit vorhanden – sanitäre Anlagen gemäß dem gewählten Tarif, diesen AGB und der Studioordnung zu nutzen.
- EL GYM ist als digitalisiertes „Smart Gym“ konzipiert. Der Zutritt sowie Teile der Mitgliederverwaltung erfolgen über ein personalisiertes digitales Zugangssystem und gegebenenfalls über eine EL GYM App.
- Die digitale Plattform ermöglicht insbesondere die Zutrittssteuerung, die Verwaltung der Mitgliedschaft, die Einsicht in Vertragsdaten sowie – je nach Angebot – die Buchung zusätzlicher Leistungen.
- Eine dauerhafte Betreuung oder Beaufsichtigung durch Personal im Studio findet grundsätzlich nicht statt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Nutzung der Trainingsgeräte erfolgt eigenverantwortlich.
- Zusätzliche Leistungen können – je nach Angebot – gesondert vereinbart und berechnet werden.
4. Studioordnung
- Das Mitglied verpflichtet sich, die jeweils geltende Studioordnung einzuhalten.
- Die Studioordnung enthält insbesondere Regelungen zum Verhalten im Studio, zur Nutzung der Geräte, zu Hygieneanforderungen sowie zu den Öffnungszeiten.
- EMOVIA ist berechtigt, die Studioordnung aus sachlichem Grund anzupassen, soweit dies für das Mitglied zumutbar ist.
5. Zutritt zum Studio
- Der Zutritt erfolgt über einen persönlichen digitalen Zugang (z. B. QR-Code oder App-Zugang), der dem Mitglied nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
- Der digitale Zugang ist ausschließlich persönlich und nicht übertragbar.
- Es ist dem Mitglied untersagt, den Zugang einem Dritten zu überlassen oder Dritten in sonstiger Weise Zutritt zum Studio zu verschaffen.
- Bei schuldhafter Zuwiderhandlung ist EMOVIA berechtigt, für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 25,00 EUR zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
- Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen ist EMOVIA berechtigt, den Mitgliedsvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
6. Fälligkeit, Zahlung und Verzug
- Die Höhe der Mitgliedsbeiträge sowie einer etwaigen Aktivierungs- oder Startgebühr ergibt sich aus dem jeweiligen Mitgliedsvertrag.
- Die Mitgliedsbeiträge sind im Voraus zum vereinbarten Fälligkeitstermin zu zahlen.
- Die Aktivierungs- oder Startgebühr ist mit Vertragsschluss fällig. Sie umfasst insbesondere die Einrichtung und Freischaltung des digitalen Zugangs sowie die technische Bereitstellung der Nutzungsmöglichkeit.
- Gerät das Mitglied mit der Zahlung eines Beitrags in Verzug, ist EMOVIA berechtigt, den Zugang zum Studio bis zum vollständigen Ausgleich der rückständigen Beträge zu sperren.
- Gerät das Mitglied mit zwei aufeinanderfolgenden Beiträgen oder einem Betrag in Höhe von zwei Beiträgen in Verzug, ist EMOVIA berechtigt, sämtliche bis zum nächstmöglichen Vertragsende fälligen Beiträge sofort zur Zahlung fällig zu stellen.
- Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7. Widerrufsbelehrung
- Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Mitgliedschaftsvertrag zu widerrufen.
- Folgen des Widerrufs: Sofern das Mitglied ausdrücklich verlangt hat, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, ist im Falle eines Widerrufs ein angemessener Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zu leisten. Eine vereinbarte Aktivierungs- oder Startgebühr wird nicht erstattet, sofern die damit verbundenen Leistungen bereits vollständig erbracht wurden.
8. Laufzeit und Kündigung
- Die Mitgliedschaft beginnt zu dem im Mitgliedsvertrag festgelegten Zeitpunkt.
- Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Tarif.
- Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach deren Ablauf auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
- Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Minderjährige
- Personen unter 14 Jahren können nicht Mitglied werden.
- Für Personen zwischen 14 und 18 Jahren ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
10. Haftung
- EMOVIA haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Die Nutzung des Studios erfolgt auf eigene Verantwortung.
- EMOVIA haftet nicht für Schäden, die durch andere Mitglieder, Besucher oder unbefugte Dritte verursacht werden.
- Für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
11. Ruhen der Mitgliedschaft
Eine Ruhezeit kann bei nachgewiesener Krankheit beantragt werden. Sie kann nur für volle Monate und für maximal sechs Monate gewährt werden. Während der Ruhezeit ruhen die Leistungspflichten; die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend.
12. Videoüberwachung
Öffentlich zugängliche Bereiche der Studios können aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden. Umkleideräume und sanitäre Anlagen sind hiervon ausgenommen.
13. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
14. Streitbeilegung
EMOVIA ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Änderungen der AGB
EMOVIA ist berechtigt, diese AGB unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Parteien mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Mitglied in Textform mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.